In Deutschland ist der Anbau von Cannabis für den privaten Gebrauch unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Als Privatperson dürfen Sie bis zu drei Cannabispflanzen besitzen und ernten, vorausgesetzt, dass der Zugang für Kinder und Jugendliche zu diesen Pflanzen ausgeschlossen ist.

Wichtig ist, dass nicht alle Teile der Pflanzen rechtlich gleich behandelt werden. Stecklinge und Jungpflanzen, die noch keine Blütenstände entwickelt haben, werden als Vermehrungsmaterial angesehen. Solange diese Pflanzen keine Fruchtstände (Blüten) bilden, werden sie vom Gesetz nicht als Cannabis betrachtet.

Dies bedeutet, dass Stecklinge und Jungpflanzen nicht den gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. 

Greenthumb-shop.de begrenzt freiwillig die Abgabemenge auf 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Einkauf. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben für Anbauvereinigungen, die bis zu sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge pro Monat an volljährige Nicht-Mitglieder weitergeben dürfen. Dadurch wird es dir erleichtert, innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu bleiben und den Eigenanbau legal durchzuführen.

Bitte hab Verständnis dafür, dass Stecklinge aufgrund ihrer Natur vom Umtausch und der Rücknahme ausgeschlossen sind – wir möchten sicherstellen, dass jede Pflanze in bester Qualität bei dir ankommt.